Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) liegt geographisch über den darunter liegenden Hängen und Flächen des FFH-Gebietes. Der großflächige, dichte Wald auf der Langen Meile wirkt wie ein natürlicher Wasserspeicher. Das Blätterdach schützt den Waldboden vor dem Austrocknen. Das Ökosystem des LSG steht mit dem FFH in Verbindung. Das im Waldboden gespeicherte Wasser sickert über einen sehr langen Zeitraum durch den Berg. Es sammelt sich unterirdisch und versorgt das FFH-Gebiet mit Wasser. Daraus entsteht die einzigartige Vielfalt an Pflanzen und Tieren im FFH. Es ist der Ursprung der Eggerbachquellen, welche das Naturschauspiel der Sinterterrassen hervorbringen. In den Hängen gibt es Moose, Farne und Flechten, welche den feuchten Boden brauchen. Heimat für unzählige vom Aussterben bedrohte Arten!
Holzt man den Wald des oben liegenden LSG ab, gibt es das Blätterdach als Wasserspeicher und Schattengeber nicht mehr. Die Böden können die
Feuchtigkeit nicht halten und trocknen schneller aus. Zudem haben die Bauarbeiten und der Betrieb Auswirkungen auf das Wasser und die Wasserqualität der Quellen. Es ist mit Trübstoffeinträgen und
mikrobiologischer Belastung zu rechnen. Der Wind und die Sonneneinstrahlung trocknen zudem die Flächen aus. Es werden Straßen gebaut, Trassen verdichtet und versiegelt. Es liegt nahe, das weniger
Feuchtigkeit in den Höhenzug eindringen kann. Die Auswirkungen für das FFH-Gebiet wären nicht abschätzbar! Den gesamten Hanglagen könnte es
am nötigen Wasser fehlen. Feuchte Gebiete können austrocknen, die Quellen werden möglicherweise mit weniger Wasser gespeist, oder sie versiegen. Insgesamt wird wesentlich weniger, und qualitaiv
schlechteres Wasser in die Vorfluter der Eggerbachquellen, Dürrbach, Krebsbach und weitere Nebenzuflüsse gelangen. Das extrem
empfindliche Ökosystem des FFH-Gebietes kann komplett aus dem Gleichgewicht geraten. Die Folgen für das LSG und das FFH sind erheblich!
Aus genau diesen Gründen steht das FFH-Gebiet unter besonderem europäischem Schutz im Rahmen des EU-Projektes
NATURA 2000.
Für einen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot reicht es bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr einer Verschlechterung bzw. erheblichen Störung besteht (vgl. EuGH, Urteile C-404/09, C-141/ 14, C-461/ 14).
(Quelle: nul-online.de>Magazin>Archiv Ausgabe 07/2018)
Es liegen also höchstrichterliche Beschlüsse des EuGH (europäischer Geichtshof) zu solchen Störungen vor.
Die Pläne Windräder auf der Langen Meile zu errichten, stellen einen massiven Eingriff in das Ökosystem dar. Eine erhebliche Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebietes im Schutzbereich "Albtrauf von der Friesener Warte zur Langen Meile (SiteCode: DE6132371) Area: 1.880,25 ha Dataset year: 2021" ist zu erwaten!
Wir und andere Initiativen sind bereit, alle notwendigen Schritte zu gehen um diese Umweltkatastrophe zu verhindern. Wir appellieren an die Vernunft
der Räte und von Bürgermeister Schwarzmann, diese absurden Pläne sofort einzustellen!
Es sei hier nochmal ganz deutlich gesagt:
Wir sind nicht generell gegen Windkraftanlagen und gehören sicher auch nicht zu den „Windkraft ja, aber bitte nicht bei mir“ Sagenden. Wir
distanzieren uns auch ganz klar von allen Verschwörungstheoretikern und "Aluhüten"!
Hier geht es um etwas Größeres und parteiübergreifend Wichtiges!
Helft uns diese Katastrophe zu verhindern. Wir müssen in dieser Sache zusammenhalten!
Wir müssen das Gebiet für die kommenden Generationen schützen.
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