Liebe Unterstützer,

 

das öffentliche Beteiligungsverfahren hat am 25.08.2023 geendet. Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich für alle Eingaben beim Regionalen Planungsverband bedanken. Wir hatten in der Gemeinde Eggolsheim 3000 Flyer mit einem QR-Code zu dieser Seite verteilt. Vorsichtig optimistisch hatten wir mit 300-500 Seitenaufrufen gerechnet. Bis zum 25.08.2023 / 0 Uhr wurden mehr als 3130 Seitenaufrufe registriert! Mit so viel Unterstützung, so vielen Anmeldungen auf Grund dieser Aktion, mit so vielen Dankesmails hatten wir beim besten Willen nicht gerechnet. Danke, dass Ihr alle mitgeholfen habt, dem Gegenwind Rückenwind zu geben.

 

BG

 

BI gegenwind-eggolsheim

Anleitung:

  • Nach dem Klicken öffnet sich automatisch ihr E-Mail Programm, mit einem vorgefertigten Anschreiben , welches Sie ergänzen müssen.
  • Falls nötig, wählen Sie Ihr E-Mail Programm (z.B. Thunderbird) aus, damit sich das Eingabefenster öffnet. In den meisten Fällen startet das Eingabefenster automatisch.
  • Nun können Sie eine Stellungnahme in das vorgefertigte Textfeld schreiben oder Stellungnahmen aus unserer Liste mit Bedenken (siehe weiter unten) verwenden.
  • Bitte unbedingt Namen und Adresse eintragen, damit die Stellungnahme anerkannt wird!
  • Sobald Sie die Nachricht abschicken, geht Ihre persönliche E-Mail automatisch an den Regionalen Planungsverband Oberfranken West.
  • Sie erscheinen dann mit Ihrer Mailadresse als Absender.

Falls der automatische Link bei Ihnen nicht funktioniert: Hier klicken!

Wichtig!

Um dem Regionalen Planungsverband die Arbeit zu erleichtern, bitte immer nur einen Einwand pro Mail!

Nicht mehrere Bedenken oder Stellungnahmen zusammenfassen. Im Zweifel also 30, 40 oder xxx Mails einzeln abschicken. Auf keinen Fall mehrere Bedenken oder Stellungnahmen in einer Mail verschicken. 

Jeder kann etwas Freizeit opfern und eine möglichst große Menge an Mails absenden. Je mehr Mails, desto besser! Bitte nehmen Sie sich die Zeit!

Hier finden Sie eine Liste mit Bedenken, die wir mit Hilfe unserer Unterstützer zusammengetragen haben. Sie können eigene Bedenken äußern, oder unsere Liste zur Hilfe nehmen. Ganz wie Sie es möchten. Theoretisch könnten Sie sogar den Text kopieren und einfügen. Besser ist es , wenn Sie unsere Liste als Anregung nehmen und Ihre Mail in eigenen Worten verfassen.

Liste mit Bedenken

Bedenken gegen das Projekt Windpark Lange Meile

zur Eingabe beim regionalen Planungsverband Oberfranken West

  • Gefährdung der im LSG lebenden und vom Aussterben bedrohten Fledermausarten. Speziell Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, großes Mausohr, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, Wimpernfledermaus, Mückenfledermaus, Wasserfledermaus, Kleinabendsegler, kleine Bartfledermaus, große Bartfledermaus, Nymphenfledermaus.

  • Gefährdung und Störung der im LSG lebenden und vermutlich nistenden Schwarzstörche

  • Gefährdung der im LSG lebenden Uhus

  • Bedenken zur Umweltverträglichkeit nach EEG2023

  • Der Regionale Planungsverband schreibt in seinem PDF zum Beteiligungsverfahren (Seite19, Absatz 8.2) : „Gemäß § 6 WindBG entfallen in Vorranggebieten als Windenergiegebiet i.S.v. § 2 Abs. 1 a): „WindBG eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs von Windenergieanlagen, wenn bei Ausweisung des Windenergiegebietes eine Umweltprüfung durchgeführt wurde und soweit das Windenergiegebiet nicht in einem Natura 2000-Gebiet oder einem Naturschutzgebiet liegt. Diese Voraussetzungen liegen für die VRGe 503, 504 und 504a vor, wenn der jeweilige Genehmigungsantrag bis zum Ablauf des 30. Juni 2024 gestellt wird.“ Der Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ist laut den geltenden Gesetzen nur zulässig, wenn ein Vorranggebiet bereits genehmigt ist. Für Gebiete, die noch nicht Planungsgebiet sind, sind die artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) im Rahmen der UVPG vollumfänglich durchzuführen. Das Vorgehen des Regionalen Planungsverbandes ist so nicht regelkonform.

  • Der Regionale Planungsverband schreibt in seinem PDF zum Beteiligungsverfahren (Seite 19, Absatz 8.2): „sind aus den vorliegenden Daten der Artenschutzkartierung keine Konflikte mit dem Artenschutz bekannt.“ Diese Aussage kann so nicht stimmen. Im betreffenden Gebiet LSG-0556.01 wurden von ehrenamtlichen Helfern Erfassungen der Arten gemacht. Bereits im Januar 2023 wurden dem LfU über 120 bedrohte Arten zur Erfassung gemeldet. Auch die untere Naturschutzbehörde, die höhere Naturschutzbehörde und die Regierung von Oberfranken wurden informiert. Die Erfassungsbögen wurden, lau telefonischer Auskunft des LfU, auf Grund von Personalmangel im LfU zunächst nicht bearbeitet. Die Artenschutzkartierung und die Erfassung hat sich aber durch Personalmangel und Softwareumstellung beim LfU verzögert.

  • Weiter wurde von ehrenamtlichen Helfern mit einer Dokumentation der Fledermausarten im LSG-0556.01 begonnen. Bei den Erfassungen wurde ein erhebliches Aufkommen unterschiedlichster Fledermausarten dokumentiert.

  • Dem Regionalen Planungsverband liegen auf Grund von Personalmangel und Softwareumstellung beim LfU keine aktuellen Daten zum Artenschutz im LSG-0556.01 vor. Die Erfassung und Eintragung der Arten in der Artenschutzkartierung ASK ist beim LfU voranzutreiben und fertig zu stellen. Nur so kann der regionale Planungsverband die Situation bezüglich bedrohter Arten richtig bewerten.

  • In dem Gebiet LSG-0556.01 kommen nach bisherigem Stand Zwergfledermäuse, großes Mausohr, Rauhautfledermäuse, Kleinabendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und braunes Langohr vor. Aus dem direkt angrenzendem FFH-Gebiet kommt es weiter zum Vorkommen der Bechsteinfledermaus, der Mopsfledermaus und des großen Mausohres. Die Arten wurden im FFH-Gebiet festgestellt und im ASK kartiert. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit übertreten die im FFH festgestellten Arten auch die Grenzen des FFH in das umliegende LSG.

  • Eine erhebliche Beeinträchtigung der Fledermäuse im geplanten Vorranggebiet Lange Meile Nord LSG-0556.01 ist zu erwarten.

  • Zerstörung des Lebensraums für Wildkatzen. Wildkatzen wurden im LSG-0556.01 in den Jahren 2014 und 2019 anhand von DNA-Analysen nachgewiesen. Ein Totfund bestätigte das Vorkommen von Wildkatzen im LSG-0556.01 schließlich endgültig.

  • Wildkatzen brauchen zusammenhängende Waldgebiete. Die Tiere meiden Windanlagen, weil sie ihre Reviere durchschneiden. Es ergeben sich erhebliche Bedenken, dass der Lebensraum der Wildkatzen eingeschränkt oder zerstört wird.

  • Bedenken wegen unvorhersehbarer erheblicher Auswirkungen auf das angrenzende FFH-Gebiet.

  • Bedenken wegen erheblicher Auswirkungen auf das angrenzende Vogelschutzgebiet.

  • Erhebliche Gefährdung der im LSG lebenden Feuersalamander.

  • Erhebliche Gefährdung der im LSG lebenden Schlingnattern.

  • Erhebliche Gefährdung der im LSG lebenden Kreuzottern.

  • Erhebliche Gefährdung von über 120 seltenen Arten, die in dem Gebiet vorkommen.

  • Erhebliche Bedenken wegen der für den Bau nötigen Sprengungen.

  • Erhebliche Bedenken zum Baulärm (auch Sprengungen) in der Bauphase.

  • Erhebliche Bedenken zur Beeinflussung der Wasserqualität.

  • Im Gebiet des LSG entspringen zahlreiche Quellen, die die Vorfluter Eggerbach, Dürrbach, Krebsbach und weitere Nebenzuflüsse der Wiesent speisen.

  • Erhebliche Bedenken hinsichtlich nötiger Rodungen in zusammenhängenden Waldgebieten und an den Wegesrändern.

  • Erhebliche Bedenken zu Rodungen von Flächen.

  • Erhebliche Bedenken zum Ausbau und dem Verdichten von Zufahrtswegen.

  • Erhebliche Bedenken wegen Auswirkungen auf die Wassermenge: weniger bewaldete Gebiete=> mehr Trockenflächen =>höhere Verdunstungsrate.

  • Erhebliche Bedenken wegen Veränderung des Mikroklimas, langfristig negative Auswirkungen auf die Biodiversität.

  • Erhebliche Veränderung der Qualität von Quellen und deren Vorflutern durch erhöhte Trübstoffeinträge, auch im Bezug auf empfindliche Arten z.B. Feuersalamander, besonders in der Bauphase.

  • Erhebliche Beeinträchtigung der Wasserqualität für die Trinkwasserversorgung. Das Vorhaben am Neuseser Berg dürfte sich noch innerhalb bzw. randlich des Einzugsgebietes der Trinkwasserquelle befinden.

  • Erhebliche Veränderung der Mikrobiologie in den Quellen und im Trinkwasser. Während des Betriebs der Windkraftanlagen (mit Getrieben) kommt es zum Einsatz von Schmiermitteln und Korrosionsschutzmitteln, die die Wasserqualität der Quellen und Gewässer langfristig beeinträchtigen können.

  • Der Regionale Planungsverband Oberfranken West schreibt in seinem PDF zum Beteiligungsverfahren (Seite11, Absatz 1): „Windkraftanlagen heutiger Größenordnung erreichen eine Gesamthöhe von ca. 200 m und mehr“. Diese Angabe ist irreführend. Sowohl von der Gemeine wie auch vom Windkümmerer Ruckdäschl wurde immer wieder von bis zu 300 Meter hohen Anlagen gesprochen. Daraus entstehen erhebliche Konflikte mit dem Luftverkehr, die gesamte Betrachtung in allen Belangen steht mit 300 Meter hohen Anlagen unter völlig anderen Vorzeichen.

  • Der Regionale Planungsverband Oberfranken West schreibt in seinem PDF zum Beteiligungsverfahren (Seite11, Absatz 4): „In diesen Gebieten dürfen Windkraftanlagen eine maximale Höhe von 599 mNN nicht überschreiten. Das VBG 205 wurde aufgrund seiner Höhenlage von ca. 500 mNN und den bereits auf regionalplanerischer Ebene erkennbaren Konflikten mit dem Luftrecht nur als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen.“ Die Angabe 500 mNN ist zu überprüfen! Ein Geländeprofil des Vorranggebietes zeigt Höhen von deutlich über 500 mNN! Nimmt man das Geländeprofil (Quelle: Energieatlas Bayern) als Grundlage, ergeben sich bei 300m hohen Anlagen Gesamthöhen von 820 bis 880 mNN!

  • Den Flugsicherheitsbehörden müssen die richtigen Daten zum Geländeprofil und zu den zu erwartenden Anlagenhöhen vorgelegt werden. Nur so können die Sicherheitsabstände korrekt ermittelt werden. Geländehöhen zwischen 520 und 545 mNN und Anlagenhöhe bis zu 300 Meter.

  • Erhebliche Bedenken zur Sicherheit des Flugverkehres. Mögliche Kollisionen mit Kleinflugzeugen, Rettungshubschraubern oder tieffliegenden Militärmaschinen.

  • In dem betroffenen Gebiet kam es in den vergangenen Jahren mehrfach zu Flugzeugabstürzen. Die extrem hohen Windräder in der Umgebung des Flugplatzes mit Flugschule, können die Gefahr erheblich verschärfen.

  • Besonders große Transportmaschinen des Militärs üben hier immer wieder Landeanflüge im Tiefflug. Erhebliche Bedenken wegen Kollisionen.

  • Erhebliche Bedenken im Falle von Bränden an Anlagen. Wer soll diese Anlagen auf 250-300 Meter Höhe im Ernstfall löschen?

  • Pro Jahr brennen laut des Bundesverbandes WindEnergie e.V. ca. 10 Windräder. Wir haben in den letzten Jahren oft über Monate höchste Waldbrandgefahr. Wie soll verhindert werden, dass der trockene Wald im LSG und FFH im Falle eines Brandes Feuer fängt, was einen großflächigen Waldbrand zur Folge hätte? Dies würde, neben negativen Folgen für Tiere und Pflanzen, auch zur Gefährdung der Menschen in den umliegenden Ortschaften führen.

  • Der Deutsche Feuerwehrverband DFV warnt dringend davor Windkraftanlagen in Wälder zu bauen. Es sei nahezu unmöglich die Anlagen zu Löschen und Waldbrände zu verhindern. Drehen sich brennende Windräder, sind teils 1000 Meter Sicherheitsabstand einzuhalten. Löschen unmöglich!
  • Erhebliche Bedenken zum Immissionsschutz: Aufgrund der Lage der beabsichtigten Windkraftanlagen auf den Geländeerhöhungen und der Lage umliegender Ortschaften im Talbereich kann es zu erhöhter Lärmbelästigung kommen (auch für Artenschutz relevant!).

  • Erhebliche Minderung der Lebensqualität für betroffene Anwohner.

  • Erhebliche Minderung des Erholungswertes für Einheimische und Touristen.

  • Erhebliche Wertminderung von Grundstücken und Wohnhäusern in betroffenen Ortschaften/Gebieten.

  • Zerstörung von Lebensraum für den Rotmilan

  • Zerstörung von Lebensraum für die Spanische Flagge (geschützter Schmetterling)

  • Zerstörung von geschützten Orchideenarten (mittel- und unmittelbar)

  • Zerstörung des Lebensraums von seltenen Moosen, Farnen etc.

  • Zerstörung des Lebensraums von vielen geschützten Blühpflanzen, z.B. Hohe Schlüsselblume, Sumpfdotterblume, Akelei, Wiesenschlüsselblume, Märzenbecher, Maiglöckchen, Windröschen, Küchenschelle, div. Knabenkraut-Arten etc.

  • Zerstörung des Landschaftsbildes des Naturparks Fränkische Schweiz

  • Im Falle eines Windflügelbruches, wie er immer wieder vorkommt, verteilen sich Trümmerteile und feinste Kunststoff- und Faserpartikel in einem Umkreis von mehreren Kilometern. Auf Freiflächen können solche Partikel noch ganz gut eingesammelt und entsorgt werden. Wie soll das in einem Waldgebiet, Landschaftsschutzgebiet und FFH funktionieren?

  • Wie soll die Überschussenergie bei Starkwind wirtschaftlich gespeichert werden?

  • Wasserstoffspeicher sind extrem unwirtschaftlich. Von 3/3 gehen 2/3 der zugeführten Energie verloren. Wie ist das mit der geforderten Kosteneffizienz im EEG vereinbar?

  • Da kein Netzpunkt für die Windanlagen auf der Langen Meile existiert, müssen die Kabel auf einer Länge von mehreren Kilometern durch das Landschaftsschutzgebiet gezogen werden. Wie ist das mit der im EEG geforderten Umwelt- und Netzverträglichkeit vereinbar? Wörtlich „Der für die Erreichung der Ziele nach Absatz 2 erforderliche Ausbau soll stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen.“ (Quelle: EEG2023 Absatz 3, Seite 21)

  • Das Projekt Windpark Lange Meile verstößt gegen wichtige Grundlagen des EEG. In diesem heißt es wörtlich: „Zugleich ergreift das Gesetz im Interesse eines einheitlichen Ansatzes für Klima-, Umwelt- und Naturschutz gezielte Maßnahmen, um sicherzustellen, dass diese wichtigen Belange nicht gegeneinander ausgespielt werden“
    (Quelle: EEG2023 Begründung Seite 160, Absatz 5)

  • Erhebliche negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

  • Erhebliche negative Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Fränkische Schweiz.

  • Erhebliche Auswirkungen auf die Hydrologie.

  • Der Charakter von Bürgerwindrädern ist bei dem Projekt Windpark Lange Meile nicht gegeben und ist nach Aussage des Investors Markus Dornauer nicht geplant. Aussage „... es wird keinen Bürgerstrom geben...“

  • Die Fundamente müssen zu 100% zurück gebaut werden, nicht nur der Fundamentkopf ist abzusprengen! Nur ein 100%iger Rückbau garantiert, dass die Flächen später wieder aufgeforstet werden können. Der Verbleib von Fundamentresten wäre unverantwortlich gegenüber folgenden Generationen.

  • Laut einer Studie des Umweltbundesamtes reichen die Rücklagen für den Rückbau der Anlagen nicht aus, weil die Kosten für Rückbauten und Recycling drastisch steigen.

  • Erhebliche Bedenken, dass die WEA oder Teile davon als Industriemüll stehen bleiben.

  • Wir befürchten eine erhebliche Schadstoffbelastung für kommende Generationen.

  • Windräder sind bis heute nahezu nicht, oder nur mit erheblichen Aufwand, recyclingfähig. Kommenden Generationen wird ein Sondermüllproblem hinterlassen.

  • Im Erneuerbare Energien Gesetz 2023 steht, der Ausbau soll stetig, kosteneffizient, netzverträglich, umweltverträglich erfolgen. Weiter steht dort, die wichtigen Belange dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden! Das Projekt Windpark Lange Meile widerspricht damit dem EEG in mehreren Punkten. Es wird weder dem Umwelt- und Artenschutz gerecht, noch ist es netzverträglich oder kosteneffizient. Das Projekt wird einzig auf Grund der hohen Subventionen forciert.

  • Das Projekt verstößt gegen das europaweit und national geltende Artenschutzrecht.

  • Der Schutz der in dem Gebiet lebenden Vogel- und Fledermausarten muss, zusammen mit den restlichen bedrohten Arten in dem Gebiet, eine herausragende Rolle beim Planungsverfahren spielen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist zu erwarten.

  • Der NABU empfiehlt einen Abstand zu Schwarzstörchen von 3000 bis 10000 Meter. Beim Rotmilan sind es 1500 bis 4000 Meter. Für den Uhu 1000 bis 3000 Meter. Das ist im LSG nicht realisierbar.

  • Ein Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ist auf Grund der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nicht hinnehmbar! Die UVP müssen durchgeführt werden!

  • Eine vollumfängliche Durchführung der strategischen Umweltprüfung (saP) ist unumgänglich.

  • Zahlreiche Umwelt- und Naturschutzverbände weisen darauf hin, dass geschützte Gebiete unangetastet bleiben müssen. Es macht mehr Sinn, die Anlagen dort zu konzentrieren, wo sie die Arten nicht in Gefahr bringen.

  • Es ist ein Unding über Standorte von Windkraftanlagen nach Aktenlage zu entscheiden. Eine Überprüfung der Situation vor Ort ist zumindest in Bezug auf den Arten-, Umwelt- und Naturschutz unerlässlich. Auch eine Prüfung in Bezug auf Immissionen und eine Prüfung der zu erwartenden Rentabilität, Stichwort Windgutachten, muss durchgeführt werden.

  • Zuletzt wurde das Windgutachten für eine Zulassung abgeschafft. Ob ausreichend Wind geht, wurde zum unternehmerischen Risiko erklärt. Es kann nicht zielführend sein, WEA dort zu bauen und Schutzgebiete zu vernichten, wo nicht ausreichend Wind im Jahresmittel weht. Experten schreiben von einer Rentabilität ab 7m/s, was im Gebiet Lange Meile im Jahresmittel nicht gegeben ist.

  • Die Universität Leipzig bezeichnet in einer Studie (Energie-Grundlagen Windkraftwerke) Nenngeschwindigkeiten zwischen 12 und 16 m/s als optimale Bedingungen.

  • Im LSG-0556.01 ergeben sich, wenn man 10 mögliche Standorte mittelt, zu erwartende Windgeschwindigkeiten von um 6,2 bis 6,4 m/s (Meter pro Sekunde). Betrachtet man die Leistungskurven heute verfügbarer WEA (6-9 MW Leistung) erzeugen diese Anlagen bei einer zu erwartenden mittleren Windgeschwindigkeit von ca.6,4m/s eine Effizienz von maximal 17 bis 21%. Dabei sind Stillstandszeiten durch Abschaltsysteme zum Schutz von Vögeln oder Fledermäusen nicht berücksichtigt! Je nach Anlagentyp laufen WEA häufig bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 5 m/s im sogenannten Taumelbetrieb. Es wird also kein Strom erzeugt. Es ist absehbar, dass die WEA im LSG-0556.01 nicht rentabel betrieben werden können.

  • Das Gebiet Lange Meile LSG-0556.01 ist in Lage, Höhe und Windgeschwindigkeit vergleichbar mit dem Windradstandort Würgau. Dort machen die Anlagen seit 2012 keinen Gewinn. Es ist klar absehbar, dass die Anlagen auf der Langen Meile ebenso ineffizient wären.

  • Die Anlagen in Würgau, Oberngrub und Kasberg laufen im Schnitt an nur 70 Tagen unter Volllast (Quelle: Energieatlas Bayern). Das ist eine Volllasteffizienz von gerade mal 17,5%!

  • Es ist absehbar, dass die Anlagen auf der Langen Meile über 17 Jahre Betriebszeit benötigen, um sich zu amortisieren. Bei einer Betriebszeit von ca. 20 Jahren (Quelle: Vorvertrag Gemeinde Eggolsheim), bleiben da gerade mal 2-3 Jahre, wo die Anlagen Gewinne abwerfen. Im Gegensatz zu den exponentiell steigenden Rückbaukosten, wird hier niemand Geld verdienen. Einzig die Subventionen bringen der Gemeinde Gelder ein.

  • Windkraftanlagen sind nicht schwarzstartfähig. Im Falle von Stromausfällen können die Windkraftanlagen nur mit Einspeisung von außen hochgefahren werden. Wie soll das im Katastrophenfall funktionieren?

  • Der Energieatlas Bayern zeigt westlich von Eggolsheim in einem Radius von ca. 10 Kilometern (Gaus Krüger Koordinaten: GK4 4414432, 5518960) riesige Gebiete an, die für Windkraftanlagen geeignet sind. Dort ist kein Landschaftsschutzgebiet, kein FFH-Gebiet, kein Vogelschutzgebiet und die Abstände zu benachbarten Dörfern sind ausreichend bemessen. Warum muss man dann in Eggolsheim ein Landschaftsschutzgebiet vernichten, wo ein FFH und ein Vogelschutzgebiet angrenzen?

  • Die WEA im LSG-0556.01 stellen ein erhebliches Risiko für den Artenschutz für das LSG-0556.01, das FFH 6132-371 und das Vogelschutzgebiet 6233-471 dar. Daher sind andere Standorte für die Anlagen zu bevorzugen. Diese Auffassung teilen mehrere Naturschutzverbände.

  • Die Anlagen haben auf die Dörfer Götzendorf und Tiefenstürmig eine bedrohliche Wirkung. Das ist aus der 3D-Simulation des Energieatlas nicht ersichtlich. Die 3D-Simulation kann aktuell nur Anlagen bis 250 m Höhe darstellen. 300 m hohe Anlagen sind nicht darstellbar.

  • Viele Anwohner befürchten eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität.

  • Anlagen zwischen 250 und 300 m Höhe können in der 3D-Simulation des Energieatlas Bayern noch nicht einmal dargestellt werden! Die Obergrenze liegt bei 250 m.

  • Die Bürger in den Ortschaften Tiefenstürmig, Götzendorf, Drosendorf, Drügendorf, Weigelshofen, Kauernhofen und Eschlipp müssen mit dem Sportflugplatz, der Schießanlage und den Schotterwerken (Sprengungen und Betrieb) bereits extrem viele Geräuschemissionen ertragen. Was bürdet man den dort lebenden Bürgern noch alles auf? Man nimmt den Bürgern der Region das letzte verbleibende Erholungsgebiet, wo es noch Stille gibt.

  • Von den Anlagen geht im Winter die Gefahr von Eissturz aus. Wie ist das mit den auf der Langen Meile dicht an den Windrädern laufenden Wanderwegen zu vereinbaren, ohne großräumig Sperrzonen um die Anlagen zu errichten?

  • Niemand garantiert bisher, dass die Bürger der Gemeinde Eggolsheim von dem Windpark profitieren. Auf Anfrage wurde den Bürgern mehrfach mitgeteilt, dass das auch nicht zu erwarten sei. Damit sind das keine Bürgerwindräder. Der Betrieb ist so nicht genehmigungsfähig.

  • Die Errichtung von WEA im Schutzgebiet LSG-0556.01 führt dazu, dass der Schutz des Gebietes erheblich verändert, beeinträchtigt und funktionslos wird.

  • Der Regionale Planungsverband Oberfranken West schreibt in seinem PDF zum Beteiligungsverfahren (Seite24, Absatz 8.9): „Nennenswerte negative Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind bei der vorliegenden Regionalplanfortschreibung nicht zu erwarten.“ Dieser Begründung zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern kann so nicht zugestimmt werden. Wechselwirkungen sind nach ordnungsgemäßer Durchführung der saP und UVP zu betrachten. Naturschutzverbände erwarten nach unseren Informationen erhebliche Wechselwirkungen in unterschiedlichsten Belangen des Umweltschutzes. Es ist auch eine hydrologische Auswertung abzuwarten. Auch hier sind Wechselwirkungen zwischen dem LSG-0556.01, dem FFH 6132-371 in mehreren Belangen, wie zum Beispiel hydrologische Auswirkungen und auf den Artenschutz, in erheblichem Ausmaß zu erwarten.

  • Das SF6 Gas gehört zu den klimaschädlichsten Gasen weltweit. Es ist in den Schaltanlagen nahezu aller Windräder zu finden. Aktuell sind die Betreiber selbst beim Rückbau für die Entsorgung des SF6 verantwortlich. Seit Beginn des Rückbaues von Windanlagen ist der SF6-Anteil in der Atmosphäre drastisch gestiegen. Die Rückbauer lassen das Gas häufig einfach entweichen. Die Verantwortung für die Entsorgung muss in staatliche Kontrolle!

  • Mit der Ausweisung des LSG-0556.01 zum Vorranggebiet für WEA verliert das LSG-0556.01 seinen Charakter als LSG. Unzählige bedrohte Arten werden aus dem Gebiet verdrängt. Das Naherholungsgebiet mit seiner immensen Biodiversität geht für die Arten und die Menschen in der Region für immer verloren.

  • Auch eine spätere Renaturierung bringt die jetzt vorhandene Artenvielfalt nie wieder in dem Ausmaß zurück, wie sie jetzt im LSG-0556.01 vorhanden ist.

  • Die Windanlagen auf der Langen Meile in direkter Nähe zu den Ortschaften belasten die Menschen erheblich. Auch die Anwohner sind schützenswert!